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§ 16'
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Außerdem [wer]de i[c]h (auch) n[icht kämpf]en."
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Wenn [du] ein solch[es Wort sagst
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und] du einen bösen Menschen [(auch)] nicht [schleunigst Meiner Majestät] nennst
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und dort … [ ... ,]
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vielmehr du dich ihm anschließt,
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(dann) sollen [dich, Ḫukkana, die]se Eide vernichten,
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und sie sollen (es) dir nicht [rechtmäßig] machen.
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Friedrich 1930, 118 Anm. 2: a[m-mu-uk Ú]-U[L-an za-aḫ-ḫi-i̯a-aḫ-ḫ]a-ri?? Das Kolon gehört inhaltlich wegen der Partikel der zitierten Rede noch zu § 15'.
Friedrich 1930, 118 Anm. 3: „Zur unsicheren Ergänzung vgl. dem Sinne nach o. Kol. I Z. 29.“
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